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Ärztliche Behandlungen, Medikamente, Krankengymnastik, Krankenhausaufenthalte, Fahrten zum Arzt oder ins Krankenhaus. Im Zusammenhang mit einer Krankheit können Ihnen mitunter nicht unerhebliche Kosten entstehen. Diese sind zwar häufig medizinisch notwendig, werden jedoch nicht oder nur teilweise durch die Krankenkasse übernommen.

Solche Krankheitskosten sind, sofern Sie die Notwendigkeit durch entsprechende Atteste eines Arztes nachweisen können, häufig steuerlich als sogenannte außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Allerdings wirkt sich der Abzug erst bei Überschreiten der zumutbaren Belastungsgrenze aus. Diese Grenze bemisst sich nach der Höhe Ihrer Einkünfte, nach Ihrem Familienstand und danach, ob Sie Kinder haben oder nicht.

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