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Grundsätzlich dürfen Sie einen Ihrem Betriebsvermögen zugeordneten Pkw auch privat nutzen. Der Vorteil, der Ihnen aus der privaten Nutzung des Fahrzeugs entsteht, muss allerdings sowohl umsatz- als auch einkommensteuerlich erfasst werden.

Um den Wert des Vorteils aus der privaten Nutzung zu bestimmen, gibt es zwei Methoden. Sie können die sogenannte 1-Prozent-Methode anwenden oder ein Fahrtenbuch führen. Bei Anwendung der 1-Prozent-Methode wird der Wert Ihrer privaten Nutzung pauschal mit monatlich 1 % des Bruttolistenneupreises des Fahrzeugs angesetzt.

Das Führen eines Fahrtenbuchs ist aus steuerlicher Sicht oft die günstigere Variante, da Sie so lediglich die tatsächlichen Privatfahrten versteuern müssen. Allerdings sind die an ein Fahrtenbuch gestellten Formvorschriften außerordentlich streng. Werden sie nicht genauestens eingehalten, wird das Fahrtenbuch vom Finanzamt verworfen, was zu einem steuerlich deutlich ungünstigeren Ergebnis führt.

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