Die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrages ermöglicht es Ihnen Teile der Aufwendungen für die zukünftige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgutes, wie beispielsweise eines neuen Firmen-PKWs, bereits zu einem früheren Zeitpunkt steuerlich geltend zu machen. Abzugsfähig sind dabei bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Allerdings hat der Gesetzgeber einige Anwendungsvoraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Begünstigungsvorschrift definiert.
So darf Ihr Unternehmen bestimmte Größenmerkmale nicht überschreiten, wenn Sie einen Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen möchten. Zudem muss das Wirtschaftsgut spätestens im dritten auf die Inanspruchnahme folgenden Wirtschaftsjahr auch tatsächlich angeschafft werden. Weiterhin muss das angeschaffte Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung und im kompletten darauf folgenden Jahr zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden.
Durch den Investitionsabzugsbetrag sollen ausschließlich tatsächlich geplante und durchgeführte Investitionen gefördert werden. Schaffen Sie das Wirtschaftsgut nicht innerhalb der 3-Jahresfrist an oder nutzen Sie es nicht zu mindestens 90 % betrieblich, wird der Gewinn im Jahr der Inanspruchnahme rückwirkend erhöht und es kommt zu einer Steuernachzahlung.