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Planen Sie die Aufnahme einer hauptberuflichen Selbstständigkeit, kann der Gründungszuschuss eine interessante Fördermöglichkeit für Sie darstellen. Für die Inanspruchnahme dieses rückzahlungsfreien Zuschusses hat die Bundesagentur für Arbeit jedoch einige Voraussetzungen definiert.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme:

Grundvoraussetzung ist, dass Sie durch die aufgenommene Tätigkeit Ihre Arbeitslosigkeit beenden. Dabei ist es egal, wie lange Sie zuvor arbeitslos waren. Für die Förderung reicht bereits ein einziger Tag. Daneben müssen Sie im Zeitpunkt der Aufnahme der Selbstständigkeit noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben.

Auch an die aufgenommene Tätigkeit stellt die Arbeitsagentur gewisse Anforderungen. So muss sie einen zeitlichen Umfang von mindestens 15 Stunden pro Woche haben und Sie müssen nachweisen, dass Sie die notwendigen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, um ihr nachgehen zu können.

Höhe der Förderung:

Für die ersten 6 Monate Ihrer Selbstständigkeit  erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe Ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengelds zuzüglich 300 € zur sozialen Sicherung. Im Anschluss an diese 6 Monate können Ihnen für weitere 9 Monate je 300 € zur sozialen Sicherung gewährt werden.

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