Steuerberatungsgesellschaft Lorenz mbH – Lorenztax

Home

Interessante Themen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht

Ladeinfrastruktur für E-Autos bald Pflicht

Für die Verbesserung der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge brachte die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg, das neue Regeln für Gebäude mit größeren Parkplätzen mit sich bringt.

Bei einem Neubau beziehungsweise größerer Renovierung von Gebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen ist künftig
  • bei Wohngebäuden jeder Stellplatz und
  • bei Nichtwohngebäuden (z. B. Gewerbe) jeder fünfte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel (Leitungsinfrastruktur) auszustatten.
Zusätzlich ist auf entsprechenden Parkplätzen von Nichtwohngebäuden mindestens ein Ladepunkt zu errichten. Nach dem 1.1.2025 ist zudem jedes Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt auszustatten.

Ausnahmen sind unter anderem vorgesehen
  • für Gebäude, die sich im Eigentum von kleinen und mittleren Unternehmen befinden und überwiegend von ihnen selbst genutzt werden, sowie
  • für Bestandsgebäude, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur 7 % der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten.


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

Inhalt ausdrucken
zurück zum Inhaltsverzeichnis

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 0345 /5601663

AGB · Impressum · Datenschutz · © 2024 Steuerberatungsgesellschaft Lorenz mbH