Steuerberatungsgesellschaft Lorenz mbH – Lorenztax

Home

Interessante Themen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht

III. Bürokratieentlastungsgesetz - weitere Änderungen

Das geplante III. Bürokratieentlastungsgesetz soll die Wirtschaft, die Bürger und die Verwaltung von Bürokratie entlasten. Es enthält folgende Schwerpunkte:

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Die Krankenkassen informieren künftig den Arbeitgeber auf Abruf elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit seines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers.

Erleichterungen bei der Archivierung elektronisch gespeicherter Steuerunterlagen: Es entfällt für Unternehmen die Pflicht, bei einem Wechsel der Steuersoftware die alten DV-Programme zehn Jahre lang in Betrieb zu halten. Künftig können diese fünf Jahre nach dem Wechsel abgeschafft werden, sofern ein Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen vorhanden ist.

Option eines digitalen Meldescheins im Beherbergungsgewerbe: Hotels und Pensionen müssen ihre Gäste Meldescheine aus Papier ausfüllen und unterschreiben lassen. Das soll künftig auch digital möglich sein - zum Beispiel in Verbindung mit dem elektronischen Personalausweis.

Der Bundesrat hat dem Gesetz am 8.11.2019 zugestimmt.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

Inhalt ausdrucken
zurück zum Inhaltsverzeichnis

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 0345 /5601663

AGB · Impressum · Datenschutz · © 2024 Steuerberatungsgesellschaft Lorenz mbH