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Sonderabschreibungen ermöglichen es Ihnen bis zu 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts sofort im Jahr der Anschaffung oder den folgenden 4 Jahren abzuschreiben. Durch diesen zusätzlichen Aufwand lässt sich die Steuerlast insbesondere in Jahren mit hohem Gewinn sehr gut reduzieren. Doch für die Inanspruchnahme einer Sonderabschreibung hat der Gesetzgeber zwei Voraussetzungen definiert.

So darf Ihr Betriebt, wie im Fall des Investitionsabzugsbetrages, gewisse Größenkriterien nicht überschreiten. Daneben muss das Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung und im kompletten darauf folgenden Jahr zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden.

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