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Übernahme eines Fahrzeugs aus einem Drittland wie der Schweiz kann teuer werden

Das Hauptzollamt teilt mit, dass sowohl das Fahren als auch die Übernahme eines Fahrzeugs aus einem Drittland, im vorliegenden Fall handelte es sich um die Schweiz, zu Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer in erheblicher Größenordnung führen kann.

Ein im deutschen Inland lebender Fahrer hatte im April 2026 ein in der Schweiz zugelassenes, hochwertiges Fahrzeug mit einem Wert von 140.000 € übernommen und damit die Grenze zur Bundesrepublik Deutschland überquert.

Das Fahrzeug war zuvor von einer in der Schweiz lebenden Person in das Zollgebiet der Europäischen Union verbracht worden, was im Rahmen einer vorübergehenden Verwendung für diesen unter bestimmten Voraussetzungen abgabenfrei möglich ist.

Diese Voraussetzungen lagen jedoch nicht mehr vor, nachdem die in Deutschland lebende Person das Fahrzeug übernommen hatte. Mit der Übernahme wurde das Fahrzeug dem Zollverfahren entzogen, wodurch die Einfuhrabgaben entstanden, nämlich insgesamt 43.260 €, wovon 14.000 € Zollabgaben und 29.260 € Einfuhrumsatzsteuer waren.

Es wurde außerdem ein Steuerstrafverfahren gegen den übernehmenden Fahrer eingeleitet.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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